Korrekturen
Dieses Protokoll verzeichnet die Korrekturen an den Profilen und Artikeln dieser Website, die neuesten zuerst. Jedes korrigierte Profil und jeder korrigierte Artikel führt seine Korrekturen außerdem bei den Quellen auf. Die Profile gibt es bisher nur auf Englisch.
Wie korrigiert wird
Jedes Profil wurde allein auf Grundlage seiner Quellenbiografie geschrieben und danach dreimal von jeweils anderen Prüfern kontrolliert: zuerst Satz für Satz, dann Aussage für Aussage und schließlich auf genaue Formulierungen, etwa bei juristischen Begriffen, Daten und Orten. Zusätzlich wurde jedes Datum und jede Zahl automatisch mit der Quelle abgeglichen.
Jede Korrektur wird protokolliert und anhand der historischen Quellen geprüft. Ist eine Quelle unsicher, etwa bei einem Datum oder bei der Frage, wie jemand ums Leben kam, sagt das Profil dies; widerspricht sich eine Quelle selbst, stellt das Profil die strittige Angabe nicht als Tatsache dar. Angaben, in denen die Quellen voneinander abweichen, stehen auf der Seite Widersprüche in den Quellen. Mehr über die Quellen und die Prüfung steht auf der Seite über diese Website (Englisch).
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Unabhängige Quellen für die übrigen 88 Profile ergänzt
Die 88 Profile, die bisher allein auf der Biografie des Forschungsprojekts beruhten, wurden mit unabhängigen Quellen abgeglichen: Gerichtsurteilen, zeitgenössischen Presseberichten, Unterlagen der West-Berliner Polizei, der Stasi, der Grenztruppen und anderer DDR-Stellen, Gedenkort-Verzeichnissen und veröffentlichten Interviews mit Angehörigen. Quellen, die bei der Prüfung im Oktober und bei der Recherche für das Buch gefunden worden waren, wurden erneut aufgerufen und gespeichert, und neue kamen hinzu. Jeder Befund wurde mit dem gespeicherten Text seiner Quelle abgeglichen, unabhängig begutachtet und vor dem Einarbeiten erneut überprüft; die wichtigsten Änderungen wurden ein zweites Mal überprüft. Alle 88 Profile nennen jetzt Quellen über die Chronik der Mauer hinaus: 263 Quellen wurden ergänzt, jeweils mit dem, was sie belegen. 40 Profile wurden berichtigt: insgesamt 55 Berichtigungen, davon 4 wesentliche und 51 geringfügige; sie betreffen 48 von 922 Zusammenfassungen und Absätzen sowie 4 Anmerkungen zu Kartenmarkierungen (diese Anmerkungen werden auf der Website nicht angezeigt). Die wesentlichen Berichtigungen: Nach zwei Unterlagen der West-Berliner Polizei lebte Hans-Dieter Wesa noch, als Polizeibeamte ihn erreichten, während es im Profil hieß, er sei vermutlich sofort tot gewesen; nach einem Bericht der Stasi gehörten die beiden Männer, die auf Burkhard Niering schossen, der Passkontrolleinheit der Stasi an; im Fall Ulrich Steinhauer wird die Aussetzung der herabgesetzten Strafe zur Bewährung nun dem Forschungsprojekt zugeschrieben, da die übrigen herangezogenen Quellen sie nicht bestätigen; und das Profil von Bernd Lünser gibt nun den Bericht des Spiegels von 1997 wieder, ein Ost-Berliner Polizeioffizier habe vor seinem Sprung drei gezielte Schüsse auf ihn abgegeben. Drei Artikel wurden an vier Stellen berichtigt: die Uhrzeit, zu der Jörgen Schmidtchen und sein Posten in der Nacht seines Todes Geräusche hörten, auf Englisch und Deutsch, und die Einschränkung, wie Bernd Lehmann ertrank. Die Profile zeigen außerdem 37 weitere Punkte, in denen die Quellen voneinander abweichen; 13 bestehende wurden anhand der neuen Quellen neu gefasst, und 2 wurden zurückgenommen, weil die Quellen tatsächlich übereinstimmen (die Uhrzeit, zu der auf Walter Hayn geschossen wurde, und das Datum der Nacht, in der Peter Hauptmann erschossen wurde). Die Angaben zu den Strafverfahren wurden für 8 Personen überarbeitet. Die Kartenmarkierung für Wolfgang Hoffmann zeigt nun das Polizeigebäude in Treptow, aus dem er stürzte, statt des Ortes seiner Festnahme. Die Einzelliste nennt die wesentlichen Berichtigungen; die geringfügigen sind hier gezählt.
Änderungen in dieser Runde: 50 Profile und 3 Artikel, mit den Korrekturen im Einzelnen
Geänderte Profile: Peter Böhme, Willi Born, Horst Frank, Volker Frommann, Rainer Gneiser, Peter Grohganz, Lutz Haberlandt, Jörg Hartmann, Peter Hauptmann, Walter Hayn, Walter Heike, Lothar Hennig, Wolfgang Hoffmann, Reinhold Huhn, Rolf-Dieter Kabelitz, Helmut Kliem, Klaus Kratzel, Ingo Krüger, Ulrich Krzemien, Erich Kühn, Bernd Lehmann, Lothar Lehmann, Rainer Liebeke, Bernd Lünser, Willi Marzahn, Joachim Mehr, Herbert Mende, Çetin Mert, Burkhard Niering, Vladimir Ivanovich Odintsov, Franciszek Piesik, Werner Probst, Silvio Proksch, Otfried Reck, Max Sahmland, Lothar Schleusener, Heinz Schmidt, Jörgen Schmidtchen, Dietmar Schulz, Eberhard Schulz, Dietmar Schwietzer, Günter Seling, Andreas Senk, Hans-Jürgen Starrost, Ulrich Steinhauer, Gerald Thiem, Elke Weckeiser, Dieter Weckeiser, Hans-Dieter Wesa, Norbert Wolscht, Hans-Joachim Zock
Geänderte Artikel: Who Drowned at the Berlin Wall?, Border Soldiers Killed at the Berlin Wall: The Eight Guards, Getötete Grenzsoldaten an der Berliner Mauer: die acht Toten
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- Ergänzt, dass nach einem Artikel des Spiegels von 1997 ein Ost-Berliner Polizeioffizier vor seinem Sprung mit seiner Pistole drei „Zielschüsse“ auf ihn abgab.
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- Ergänzt, dass die beiden Schützen, die am Ausgangsschlagbaum aus gedeckter Stellung feuerten, laut einer Stasi-Information an Erich Honecker vom 6. Januar 1974 der Passkontrolleinheit der Staatssicherheit am Grenzübergang angehörten.
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- In der Angabe, die Strafe sei im Februar 1983 auf vier Jahre und neun Monate herabgesetzt worden, wird der Zusatz „zur Bewährung“ nun dem Forschungsprojekt zugeschrieben: Das Verzeichnis „Gedenktafeln in Berlin“ bestätigt das herabgesetzte Strafmaß als Jugendstrafe, erwähnt aber keine Bewährung, und die vom Forschungsprojekt zitierten Zeitungsberichte von 1983 konnten nicht eingesehen werden.
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- Die Angabe korrigiert, er sei vermutlich sofort tot gewesen: Nach einem Funkspruch der West-Berliner Polizei vom 23. August 1962 und ihrem Monatsbericht für August 1962 lebte er noch, als Polizeibeamte ihn erreichten; ein Arzt im Jüdischen Krankenhaus stellte fest, dass er bereits gestorben war.
Unabhängige Quellen für 18 Profile recherchiert
Für 18 Profile wurde im Internet nach unabhängigen Quellen über die Chronik der Mauer hinaus recherchiert: Gerichtsurteile und -beschlüsse, zeitgenössische Presseberichte, Unterlagen der West-Berliner Polizei, der Stasi und anderer DDR-Stellen, Gedenkort-Datenbanken und Gedenktafeln sowie ein datiertes Pressefoto. Jeder Befund wurde mit dem gespeicherten Text seiner Quelle abgeglichen und unabhängig überprüft, bevor eine Berichtigung vorgeschlagen wurde, und die Berichtigungen wurden nach dem Einarbeiten erneut kontrolliert. 17 Profile wurden berichtigt: insgesamt 52 Berichtigungen, davon 4 wesentliche und 48 kleinere; geändert wurden 38 von 922 Zusammenfassungen und Textabsätzen sowie 4 Anmerkungen zu Kartenmarkierungen (diese Anmerkungen erscheinen nicht auf der Website). Die wesentlichen Berichtigungen betreffen drei Prozesse und die Bergung eines Leichnams: Der Unteroffizier, der auf Hermann Döbler geschossen hatte, wurde wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt, wie das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs von 1995 zeigt; der Ausgang der Prozesse um den Tod von Klaus Schröter und Johannes Sprenger wird jetzt vollständig wiedergegeben; und das Profil von Roland Hoff hält nun nach einem Stasi-Bericht fest, dass die DDR-Feuerwehr seinen Leichnam unbemerkt barg und dass er nach Potsdam gebracht wurde. Die Artikel wurden an die berichtigten Profile angeglichen: 12 Artikel (7 englische, 5 deutsche) wurden an 32 Stellen berichtigt, davon 2 wesentlich, beide zum Straftatbestand im Fall Döbler, im englischen und im deutschen Artikel über die Mauerschützenprozesse. Außerdem zeigen die Profile 33 weitere Punkte, in denen die Quellen voneinander abweichen, und 10 bestehende wurden anhand der neuen Quellen neu gefasst; 41 Quellen wurden in die Quellenlisten der Profile aufgenommen, und für 9 Personen wurden die Angaben zu den Strafverfahren überarbeitet. Die Einzelaufstellung umfasst die wesentlichen Berichtigungen; die kleineren sind hier nur gezählt.
Änderungen in dieser Runde: 17 Profile und 12 Artikel, mit den Korrekturen im Einzelnen
Geänderte Profile: Dieter Berger, Klaus Brueske, Hermann Döbler, Roland Hoff, Marienetta Jirkowsky, Herbert Kiebler, Walter Kittel, Siegfried Krug, Czesław Jan Kukuczka, Johannes Lange, Günter Litfin, Wernhard Mispelhorn, Ernst Mundt, Siegfried Noffke, Klaus Schröter, Johannes Sprenger, Paul Stretz
Geänderte Artikel: Who Drowned at the Berlin Wall?, Berlin Wall Shooting Trials: Guards, Generals and the Politburo, Berlin Wall Victims Memorials: Where to Remember the Dead, Who Died at the Berlin Wall on Bernauer Strasse?, The Children Who Died at the Berlin Wall, Who Were the First Victims of the Berlin Wall?, Who Was Peter Fechter? The 18-Year-Old Shot at the Berlin Wall, Wer waren die ersten Todesopfer der Berliner Mauer?, Gedenkorte für die Mauertoten: Wo Berlin an die Opfer erinnert, Kinder als Todesopfer an der Berliner Mauer, Wer war das letzte Todesopfer der Berliner Mauer?, Mauerschützenprozesse: Grenzsoldaten, Generäle und Politbüro
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- Den Straftatbestand nach dem Revisionsurteil von 1995 zu Totschlag in Tateinheit mit versuchtem Totschlag berichtigt und ergänzt, dass der Bundesgerichtshof die Revision des Postens und die des Sohnes, der eine Verurteilung wegen Mordes anstrebte, verwarf und das Urteil damit rechtskräftig wurde.
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- Nach einem MfS-Bericht ergänzt, dass die DDR-Feuerwehr seine Leiche gegen 17.45 Uhr unbemerkt barg, während die West-Berliner Feuerwehr noch suchte, dass sie nach Potsdam gebracht wurde und dass er anhand des Arbeitsbuchs in seiner Aktentasche identifiziert worden war.
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- Den Ausgang des Prozesses von 1994 vervollständigt: Der Gefreite, der das Postenpaar geführt hatte, wurde wegen Totschlags zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde; die beiden anderen Schützen wurden freigesprochen.
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- Die Darstellung des Prozesses vervollständigt: Die beiden damals 20-jährigen Posten hatten seinen Tod laut Urteil für möglich gehalten und gebilligt; der dritte Angeklagte, der für ihre Vergatterung verantwortliche Offizier, wurde wegen Anstiftung zum Totschlag verurteilt; der Bundesgerichtshof änderte dies 2001 in Beihilfe zum Totschlag und setzte die Strafe auf neun Monate auf Bewährung herab.
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Berlin Wall Shooting Trials: Guards, Generals and the Politburo
- Den Straftatbestand im Fall Hermann Döbler berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte den Schützen wegen Totschlags und versuchten Totschlags, nicht wegen Mordes, wie das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs von 1995 und eine Agenturmeldung zum Urteil von 1993 zeigen; ergänzt, dass der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigte.
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Mauerschützenprozesse: Grenzsoldaten, Generäle und Politbüro
- Den Straftatbestand im Fall Hermann Döbler berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte den Schützen wegen Totschlags und versuchten Totschlags, nicht wegen Mordes, wie das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs von 1995 und eine Agenturmeldung zum Urteil von 1993 zeigen; ergänzt, dass der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigte.
Alle Profile mit allen Quellen abgeglichen
Alle 138 Profile wurden Satz für Satz mit der deutschen und der englischen Fassung ihrer Biografie in der Chronik der Mauer und mit den Recherchenotizen für das Buch abgeglichen, die sich auf Gerichtsurteile, Stasi- und Polizeiberichte, Gedenktafel-Datenbanken und Presseberichte stützen. Jeder Befund wurde unabhängig überprüft, bevor eine Berichtigung vorgeschlagen wurde, und die Berichtigungen wurden nach dem Einarbeiten in zwei weiteren Prüfrunden erneut kontrolliert. 107 Profile wurden berichtigt: insgesamt 241 Berichtigungen, davon 25 wesentliche und 216 kleinere; geändert wurden 182 von 922 Zusammenfassungen und Textabsätzen sowie 12 Anmerkungen zu Kartenmarkierungen (diese Anmerkungen erscheinen nicht auf der Website). Die wesentlichen Berichtigungen geben vor allem Feststellungen und Strafen der Gerichte genauer wieder, ergänzen die späteren Verurteilungen von SED-Funktionären und streichen Aussagen, die die Quellen nicht stützen, oder weisen sie ihrer Quelle zu. Fünf Artikel wurden an 16 Stellen berichtigt, davon 3 wesentlich: Zwei englische Artikel hatten geschrieben, der Bundesgerichtshof habe das Urteil im Fall Chris Gueffroy aufgehoben; tatsächlich bestätigte er den Schuldspruch und hob nur das Strafmaß auf. Jedes Profil nennt nun auch die weiteren Quellen, auf die es sich stützt, und fasst die Strafverfahren nach dem Tod zusammen; außerdem werden 178 weitere Punkte gezeigt, in denen die Quellen voneinander abweichen. Die Einzelaufstellung umfasst die wesentlichen Berichtigungen; die kleineren sind hier nur gezählt.
Änderungen in dieser Runde: 107 Profile und 5 Artikel, mit den Korrekturen im Einzelnen
Geänderte Profile: Dieter Beilig, Michael Bittner, Willi Block, Peter Böhme, Willi Born, Klaus Brueske, Christian Buttkus, Heinz Cyrus, Ingolf Diederichs, Hermann Döbler, Friedhelm Ehrlich, Horst Einsiedel, Peter Fechter, Georg Feldhahn, Horst Frank, Lothar Fritz Freie, Winfried Freudenberg, Christian Peter Friese, Volker Frommann, Klaus Garten, Manfred Gertzki, Wolfgang Glöde, Rainer Gneiser, Peter Göring, Chris Gueffroy, Holger H., Lutz Haberlandt, Axel Hannemann, Jörg Hartmann, Peter Hauptmann, Walter Hayn, Walter Heike, Rolf Henniger, Roland Hoff, Wolfgang Hoffmann, Reinhold Huhn, Heinz Jercha, Marienetta Jirkowsky, Cengaver Katrancı, Erna Kelm, Herbert Kiebler, Walter Kittel, Helmut Kliem, Klaus-Jürgen Kluge, Horst Körner, Michael Kollender, Siegfried Kroboth, Ingo Krüger, Siegfried Krug, Ulrich Krzemien, Karl-Heinz Kube, Werner Kühl, Erich Kühn, Czesław Jan Kukuczka, Horst Kutscher, Lothar Lehmann, Rainer Liebeke, Günter Litfin, Bernd Lünser, Manfred Mäder, Peter Mädler, Willi Marzahn, Joachim Mehr, Herbert Mende, Çetin Mert, Ernst Mundt, Dr. Johannes Muschol, Burkhard Niering, Siegfried Noffke, Vladimir Ivanovich Odintsov, Adolf Philipp, Franciszek Piesik, Werner Probst, Hans Räwel, Otfried Reck, Giuseppe Savoca, Heinz Schmidt, Lutz Schmidt, Michael Schmidt, Heinz Schöneberger, Klaus Schröter, Egon Schultz, Paul Schultz, Dietmar Schulz, Dietmar Schwietzer, Olga Segler, Günter Seling, Andreas Senk, Ida Siekmann, Heinz Sokolowski, Johannes Sprenger, Ulrich Steinhauer, Paul Stretz, Gerald Thiem, Hildegard Trabant, Unidentified fugitive, Rudolf Urban, Elke Weckeiser, Dieter Weckeiser, Christel Wehage, Eckhard Wehage, Hans-Dieter Wesa, Manfred Weylandt, Siegfried Widera, Günter Wiedenhöft, Dieter Wohlfahrt, Hans-Joachim Wolf, Norbert Wolscht, Hans-Joachim Zock
Geänderte Artikel: Border Soldiers Killed at the Berlin Wall: The Eight Guards, Who Was the Last Person Killed at the Berlin Wall?, Berlin Wall Shooting Trials: Guards, Generals and the Politburo, Wer war das letzte Todesopfer der Berliner Mauer?, Mauerschützenprozesse: Grenzsoldaten, Generäle und Politbüro
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- Die Urteile von 1997 wurden berichtigt: Laut Urteilstenor erhielten die beiden Posten Freiheitsstrafen, keine Jugendstrafen, von je einem Jahr und drei Monaten, zur Bewährung ausgesetzt; das Datum des Urteils wurde ergänzt.
- Ergänzt, dass sein Tod zu den Taten gehörte, für die drei Mitglieder des SED-Politbüros wegen Totschlags verurteilt wurden; der Bundesgerichtshof bestätigte dies 1999.
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- Das Urteilsdatum April 1994 entfernt, dem die Quelle selbst widerspricht (ihre Fußnote nennt ein Urteil vom April 1998); die Verurteilung wird nun in die 1990er Jahre datiert.
- Die überholte Angabe korrigiert, am Kreuz fänden weiterhin Gedenkfeiern statt: Die Kreuze sind seit Langem verschwunden; heute erinnert eine Tafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer auf Höhe der Sebastianstraße an die Fluchtversuche.
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- Ergänzt, dass die übrigen angeklagten ehemaligen Grenzsoldaten freigesprochen wurden und die Schützen erst in den 1990er Jahren ermittelt werden konnten.
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- Ergänzt, dass die Berichte der West-Berliner Polizei und der Stasi vom selben Tag beide Warnschüsse vor dem Feuer des Postens verzeichnen.
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- Die Zusammenfassung berichtigt: Die Stasi teilte seiner Frau erst Ende Mai 1973 mit, er sei ertrunken; dass er an der Mauer getötet wurde, erfuhr die Familie erst nach der deutschen Vereinigung.
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- Ergänzt, dass das Gericht 1997 auf Grundlage des Obduktionsprotokolls feststellte, dass ihn ein einziges Projektil traf, höchstwahrscheinlich als er an der Mauer Deckung suchte, und dass er vermutlich sofort zusammenbrach.
- Ergänzt, dass er laut dem Gericht von 1997 auch bei sofortiger optimaler ärztlicher Versorgung nicht mehr zu retten gewesen wäre und dass vieles auf Desorganisation und Konfusion der verantwortlichen Offiziere als Ursache der langen Verzögerung hindeutete.
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- Eine Formulierung entfernt, die nahelegte, der verletzte Junge sei inzwischen gestorben; laut Quelle leidet er Zeit seines Lebens an den Folgen.
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- Die Revisionsentscheidung wurde berichtigt: 1993 bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch wegen Totschlags und hob nur das Strafmaß auf; ergänzt wurden die Urteile gegen die drei anderen Grenzsoldaten und die späteren Verurteilungen von Mitgliedern des SED-Politbüros wegen seines Todes (1999 und 2004).
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- Ergänzt, dass der Verbleib seines Leichnams nie geklärt wurde; das Forschungsprojekt zählt ihn zu den Opfern, deren Leichname spurlos verschwanden.
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- Die Schilderung seines Sturzes aus dem Polizeigebäude den Unterlagen von Volkspolizei und Stasi sowie den Beteiligten zugeordnet, den einzigen Quellen für das Geschehen im Gewahrsam.
- Die Zusammenfassung an die Biografie angeglichen: Dass er aus dem Fenster des Polizeigebäudes sprang, beruht allein auf den Unterlagen von Volkspolizei und Stasi.
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- Die Angabe gestrichen, der Bundesgerichtshof habe die Schüsse mit einer Hinrichtung verglichen, was sein Urteil nicht enthält, und die Urteile von 1992 gegen den Kommandeur und die beiden Posten ergänzt.
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- Die Feststellung des Gerichts von 2024 ergänzt: Er wurde nach dem letzten Kontrollpunkt im Gang zu den Zügen von einem verdeckt postierten Stasi-Mitarbeiter aus kurzer Distanz in den Rücken geschossen.
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- Klargestellt, dass die Behauptung, es sei kein Schuss Richtung Westen gefallen, aus Ost-Berliner Polizei- und Stasi-Berichten stammt und keine gesicherte Tatsache ist.
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- Ergänzt wurde die zuvor fehlende Angabe, dass die Schützen Willi Marzahn nach ihren Schüssen fallen sahen; sie ist für die Frage wichtig, ob er erschossen wurde oder sich selbst tötete.
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- Urteil ergänzt: Am 4. Juli 1994 verurteilte das Landgericht Berlin den Schützen wegen Totschlags; die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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- Ergänzt, dass der Schießbefehl wegen der Staatsbesuche an diesem Tag ausdrücklich auf Notwehr beschränkt war, die Schüsse also auch nach DDR-Recht rechtswidrig waren, und dass zu DDR-Zeiten keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.
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- Ergänzt, dass sein Leichnam laut der Bilanz des Forschungsprojekts von 2017 spurlos verschwand und sich dies wegen des Schweigens der Beteiligten nach 1990 nicht aufklären ließ.
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- Ergänzt wurden Karin Schmidts Rolle als Nebenklägerin, die Strafzumessungsgründe des Gerichts und dass sein Tod zu den Taten gehörte, für die drei Mitglieder des SED-Politbüros wegen Totschlags verurteilt wurden; der Bundesgerichtshof bestätigte dies 1999.
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- Die Urteile von 1992 wurden präzisiert (Jugendstrafe für den Postenführer, Freiheitsstrafe für den anderen Posten, beide zur Bewährung ausgesetzt); ergänzt wurden die Verwerfung der Revisionen durch den Bundesgerichtshof in seinem ersten Mauerschützen-Urteil und die 1999 bestätigte Verurteilung eines Mitglieds von Politbüro und Nationalem Verteidigungsrat wegen Totschlags an ihm.
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- Die Darstellung des Prozesses berichtigt: Das Landgericht Berlin verhandelte im Oktober 2000 gegen drei Angeklagte und billigte den beiden Grenzsoldaten bei der Verurteilung zu, dass sie ihn nicht töten wollten.
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- Aus demselben Stasi-Bericht ergänzt, dass die Mutter der Geflüchteten vorschlug, die Gelegenheit zu nutzen, um ihre Tochter noch einmal persönlich zur Rückkehr zu bewegen.
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Who Was the Last Person Killed at the Berlin Wall?
- Die Darstellung der Revision im Fall Chris Gueffroy berichtigt: Der Bundesgerichtshof bestätigte 1993 den Schuldspruch des Schützen wegen Totschlags und hob nur das Strafmaß auf; das Urteil hob er nicht insgesamt auf. Berichtigt im Text und in den Fragen und Antworten des Artikels.
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Berlin Wall Shooting Trials: Guards, Generals and the Politburo
- Die Darstellung der Revision im Fall Chris Gueffroy berichtigt: Der Bundesgerichtshof bestätigte 1993 den Schuldspruch des Schützen wegen Totschlags und hob nur das Strafmaß auf; das Urteil hob er nicht insgesamt auf.
Berichtigungen aus den Recherchen für das Buch
Bei den Recherchen für ein Buch über die Todesopfer wurden ihre Geschichten mit weiteren Quellen verglichen, darunter Gerichtsurteile, Stasi-Berichte, Gedenktafeln und Presseberichte. Jede Berichtigung wurde an den Quellen geprüft, als Vorschlag ausgearbeitet und unabhängig begutachtet, bevor sie umgesetzt wurde. 18 Profile wurden berichtigt (20 Zusammenfassungen und Textabsätze; eine Kartenmarkierung wurde verlegt, die Erläuterungen zu vier Markierungen wurden berichtigt), dazu der englische und der deutsche Artikel über die Kinder unter den Todesopfern. Wo die Quellen voneinander abweichen, sagen die Profile das jetzt und nennen die Quellen.
Änderungen in dieser Runde: 18 Profile und 2 Artikel, mit den Korrekturen im Einzelnen
Geänderte Profile: Willi Block, Peter Göring, René Gross, Axel Hannemann, Walter Heike, Heinz Jercha, Michael Kollender, Karl-Heinz Kube, Czesław Jan Kukuczka, Horst Kullack, Manfred Mäder, Wernhard Mispelhorn, Horst Plischke, Andreas Senk, Heinz Sokolowski, Christel Wehage, Eckhard Wehage, Manfred Weylandt, Dieter Wohlfahrt
Geänderte Artikel: Kinder als Todesopfer an der Berliner Mauer, The Children Who Died at the Berlin Wall
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- Kartenmarkierung um etwa 3 km nach Norden verlegt, vom Übergang Heerstraße an den Finkenkruger Weg gegenüber dem Ende des Albrechtshofer Wegs in Staaken: Laut Stasi-Bericht vom 8. Februar 1966 kam er aus Richtung des heutigen Albrechtshofer Wegs und wurde vom Beobachtungsturm an der „Heuwegsperre“ aus gesehen; sein Gedenkkreuz steht am Finkenkruger Weg. Die Markierung bleibt ungefähr.
- Ortsangabe berichtigt: Er wurde in Staaken an der Grenze zu Spandau, im Bereich Albrechtshof, erschossen; laut Stasi-Bericht kam er aus Richtung des heutigen Albrechtshofer Wegs. Das Profil hatte den Ort in die Nähe des Grenzübergangs Staaken nach Spandau gelegt; seine Biografie sagt nur, er sei in der Nähe des Grenzübergangs Staaken erschossen worden.
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- Ort des Staatsbegräbnisses berichtigt: Glashütte in Sachsen, nicht Luchau.
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- Lastwagen berichtigt: ein W 50 mit Kastenaufbau, nicht mit Hebebühne.
- Schilderung seines Todes berichtigt: Er wurde durch einen Kopfschuss getötet; dass er die Flucht aufgegeben und unter dem Lastwagen Schutz gesucht habe, wird jetzt dem Forschungsprojekt zugeschrieben, das sich auf einen Stasi-Bericht stützt, denn das Berliner Gericht, das 2004 einen der Grenzsoldaten verurteilte, konnte nicht feststellen, wo er sich befand, als er getroffen wurde. Die Erläuterung zur Kartenmarkierung wurde angepasst (die Markierung selbst ist unverändert).
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- Berichtigt, wo er getroffen wurde: Nach den Feststellungen des Gerichts, das später einen der Grenzsoldaten verurteilte, hatte er noch 120 bis 130 Meter bis zur Grenze zu schwimmen; das Profil hatte gesagt, er sei „nur wenige Meter vor dem Ufer“ getroffen worden. Die Erläuterung zur Kartenmarkierung wurde angepasst (die Markierung selbst ist unverändert).
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- Ausgang des Strafverfahrens ergänzt: Im Juni 1995 verurteilte das Landgericht Berlin den ehemaligen Unteroffizier, der auf ihn geschossen hatte, wegen Totschlags; er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
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- Widerspruch der Quellen zu seiner Verletzung offengelegt: Laut seiner Biografie, die sich auf die Obduktion stützt, traf ihn der Querschläger in die Brust; die Gedenktafel in der Heidelberger Straße und ein Zeitungsbericht von 2012 nennen den Rücken. Das Profil hatte die Brustverletzung als durch die Obduktion belegt dargestellt.
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- Zahl der Schüsse berichtigt: Nach einem Stasi-Bericht von 1966 gaben die vier Grenzposten 109 Schüsse ab, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1996 waren es 90; das Profil hatte „mindestens 109“ gesagt.
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- Funktion Eberhard Diepgens berichtigt, als Karl-Heinz Kubes Vater ihm im Januar 1990 schrieb: damals Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, nicht Regierender Bürgermeister.
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- Berichtigt: Der Schuss in seinen Rücken blieb nicht ungeahndet. Nach beharrlichen Nachforschungen in Polen klagte die Berliner Staatsanwaltschaft einen ehemaligen Stasi-Offizier wegen Mordes an; am 14. Oktober 2024 verurteilte ihn das Landgericht Berlin zu zehn Jahren Haft. Das Profil ergänzt, dass er Revision einlegte und das Urteil am 29. September 2026 noch nicht rechtskräftig war; der Bundesgerichtshof wollte am 7. Dezember 2026 über die Revision verhandeln.
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- Hinweis zum Datum ergänzt: Die Inschrift auf seinem Gedenkkreuz datiert die Schüsse auf den 1. Januar 1972, der Bericht der Grenztruppen selbst auf etwa 22.30 Uhr am 31. Dezember 1971.
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- Lastwagen berichtigt: ein W 50 mit Kastenaufbau, nicht mit Hebebühne; die Erläuterung zur Kartenmarkierung sagt jetzt, dass er vom Dach des Lastwagens sprang, nicht von einer Ladebordwand (die Markierung selbst ist unverändert).
- Schilderung des Todes von René Gross in diesem Profil berichtigt: Dass er die Flucht aufgegeben und unter dem Lastwagen Schutz gesucht habe, wird jetzt dem Forschungsprojekt zugeschrieben, denn das Berliner Gericht, das 2004 einen der Grenzsoldaten verurteilte, konnte nicht feststellen, wo er sich befand, als er getroffen wurde.
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- Hinweis auf das spätere Verfahren berichtigt: Es war ein Strafverfahren gegen die Schützen, in dem das Landgericht Berlin am 16. September 1998 ein Urteil sprach; das Profil hatte nur von Ermittlungen gesprochen.
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- Geburtsort ergänzt: Braunau, nach der deutschen Biografie; „Bernau“ in der englischen Fassung ist offenbar ein Übersetzungsfehler. Der Hinweis zu den abweichenden Quellen sagt jetzt, welcher Fassung das Profil folgt.
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- Berichtigt, wie er ins Wasser geriet: Nach den deutschen Quellen stieß ihn ein gleichaltriger Spielkamerad in die Spree und lief erschrocken davon; Zusammenfassung und Text hatten gesagt, er sei hineingefallen. Die Zeitangabe (zwischen 10 und 12 Uhr) ist unverändert.
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- Ausgang des Strafverfahrens ergänzt: Die beteiligten Grenzsoldaten wurden in den 1990er-Jahren ermittelt; am 21. Februar 1997 verurteilte das Landgericht Berlin den Todesschützen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten auf Bewährung.
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Christel Wehage und Eckhard Wehage
- Widerspruch zu Christel Wehages Beruf offengelegt: Das Bundesarchiv bezeichnet sie als Physiotherapeutin, die Biografie des Forschungsprojekts als Psychotherapeutin; das Profil hatte nur Psychotherapeutin genannt.
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- Widerspruch dazu offengelegt, was seiner Witwe mitgeteilt wurde: Nach dem Forschungsprojekt, das sich auf Stasi-Berichte stützt, erfuhr sie am nächsten Tag nur, er sei aus der Spree geborgen und bereits eingeäschert worden; nach den Feststellungen des Berliner Gerichts, wie sie das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiedergeben, sagte man ihr, er habe sich das Leben genommen.
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- Ergänzt und den DDR-Berichten zugeschrieben: Der Hinterhalt wurde mit Hilfe der Mutter vorbereitet, die er und seine Freunde in den Westen holen wollten; sie ging an jenem Abend zum örtlichen Kommandeur der Grenzpolizei und dann mit den Beamten an den Zaun, wo sie nach einem Bericht ein verabredetes Kennwort rief. Ebenfalls ergänzt: Die Stasi hielt fest, dass sie gegen die Flucht in den Westen war; was sie über die Folgen wusste, ist nicht belegt.
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The Children Who Died at the Berlin Wall
- Berichtigt, wie Andreas Senk ins Wasser geriet: Ein gleichaltriger Spielkamerad stieß ihn in die Spree; der Artikel hatte gesagt, er sei beim Spielen hineingefallen.
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Kinder als Todesopfer an der Berliner Mauer
- Berichtigt, wie Andreas Senk ins Wasser geriet: Sein Spielgefährte stieß ihn in die Spree; der Artikel hatte gesagt, er sei in die Spree geraten.
Alle Profile und Artikel am deutschen Original überprüft
Die Profile waren auf Grundlage der englischen Fassungen der Biografien in der Chronik der Mauer geschrieben worden. Nun wurden alle 138 Profile Satz für Satz mit den deutschen Originalen einschließlich der Fußnoten verglichen: eine erste Prüfung, eine unabhängige zweite Prüfung und eine abschließende Lektüre jedes Profils, bei 38 Profilen ein vierter Durchgang. In allen 138 Profilen wurde Text geändert (655 von 921 Zusammenfassungen und Textabsätzen). Die Fehler stammten meist aus der englischen Übersetzung: falsche Monate, Wochentage, Richtungen und Zahlen, Dienstgrade, juristische Begriffe, die Darstellung einer einzelnen Person oder eines einzelnen Berichts als Tatsache und weggefallene Einschränkungen wie „soll“. Die acht am 24. September erstmals veröffentlichten englischen Artikel wurden in den Punkten der Korrekturliste berichtigt, jeweils an den deutschen Quellen geprüft. Wo die Quellen bei Geburtsdatum oder Geburtsort voneinander abweichen (Willi Born, Volker Frommann, Horst Plischke), werden jetzt beide Angaben gezeigt. Die deutsche Ausgabe und drei neue englische Artikel aus dieser Aktualisierung sind neu und gelten nicht als berichtigt. Die Einzelliste enthält die wesentlichen Berichtigungen aus der englischen Korrekturliste des Projekts; die übrigen Änderungen sind in den Prüfprotokollen verzeichnet.
Änderungen in dieser Runde: 138 Profile und 8 Artikel, mit den Korrekturen im Einzelnen
Geänderte Profile: Dieter Beilig, Dieter Berger, Michael Bittner, Willi Block, Peter Böhme, Willi Born, Dieter Brandes, Klaus Brueske, Christian Buttkus, Heinz Cyrus, Ingolf Diederichs, Hermann Döbler, Udo Düllick, Friedhelm Ehrlich, Horst Einsiedel, Peter Fechter, Georg Feldhahn, Horst Frank, Lothar Fritz Freie, Winfried Freudenberg, Christian Peter Friese, Volker Frommann, Klaus Garten, Manfred Gertzki, Wolfgang Glöde, Rainer Gneiser, Peter Göring, Peter Grohganz, René Gross, Chris Gueffroy, Holger H., Lutz Haberlandt, Herbert Halli, Axel Hannemann, Jörg Hartmann, Peter Hauptmann, Walter Hayn, Walter Heike, Philipp Held, Lothar Hennig, Rolf Henniger, Roland Hoff, Wolfgang Hoffmann, Reinhold Huhn, Heinz Jercha, Marienetta Jirkowsky, Rolf-Dieter Kabelitz, Cengaver Katrancı, Erna Kelm, Herbert Kiebler, Walter Kittel, Helmut Kliem, Klaus-Jürgen Kluge, Horst Körner, Michael Kollender, Klaus Kratzel, Peter Kreitlow, Siegfried Kroboth, Ingo Krüger, Siegfried Krug, Ulrich Krzemien, Karl-Heinz Kube, Werner Kühl, Erich Kühn, Czesław Jan Kukuczka, Horst Kullack, Horst Kutscher, Johannes Lange, Bernd Lehmann, Lothar Lehmann, Rainer Liebeke, Leo Lis, Günter Litfin, Bernd Lünser, Manfred Mäder, Peter Mädler, Willi Marzahn, Joachim Mehr, Herbert Mende, Çetin Mert, Wernhard Mispelhorn, Heinz Müller, Ernst Mundt, Dr. Johannes Muschol, Wolf-Olaf Muszynski, Burkhard Niering, Siegfried Noffke, Vladimir Ivanovich Odintsov, Adolf Philipp, Franciszek Piesik, Horst Plischke, Werner Probst, Silvio Proksch, Hans Räwel, Otfried Reck, Max Sahmland, Giuseppe Savoca, Lothar Schleusener, Heinz Schmidt, Lutz Schmidt, Michael Schmidt, Jörgen Schmidtchen, Dorit Schmiel, Heinz Schöneberger, Klaus Schröter, Egon Schultz, Paul Schultz, Dietmar Schulz, Eberhard Schulz, Klaus Schulze, Dietmar Schwietzer, Olga Segler, Günter Seling, Andreas Senk, Ida Siekmann, Heinz Sokolowski, Johannes Sprenger, Hans-Jürgen Starrost, Ulrich Steinhauer, Paul Stretz, Thomas Taubmann, Gerald Thiem, Hildegard Trabant, Unidentified fugitive, Rudolf Urban, Anton Walzer, Elke Weckeiser, Dieter Weckeiser, Christel Wehage, Eckhard Wehage, Henri Weise, Hans-Dieter Wesa, Manfred Weylandt, Siegfried Widera, Günter Wiedenhöft, Dieter Wohlfahrt, Hans-Joachim Wolf, Norbert Wolscht, Eduard Wroblewski, Hans-Joachim Zock
Geänderte Artikel: Berlin Wall Shooting Trials: Guards, Generals and the Politburo, Berlin Wall Victims Memorials: Where to Remember the Dead, Border Soldiers Killed at the Berlin Wall: The Eight Guards, The Children Who Died at the Berlin Wall, Who Were the First Victims of the Berlin Wall?, How Many People Died at the Berlin Wall?, Who Was the Last Person Killed at the Berlin Wall?, Was There a Shoot-to-Kill Order at the Berlin Wall?
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- Berichtigt: Er bestieg in Pankow mit einer selbst gebauten Klappleiter die S-Bahn; der Text hatte gesagt, er sei mit der Leiter aus einem Zug geklettert. Die Zusammenfassung sagt jetzt, dass er aus dem fahrenden Zug sprang.
- Entfernung berichtigt: In der Nähe der Bornholmer Straße trennten nur gut 20 Meter die Fahrgäste von West-Berlin.
- Berichtigt: Den Angehörigen sollte lediglich mitgeteilt werden, er sei durch den Sturz aus einem fahrenden Zug gestorben; der Text hatte dies als geschehen dargestellt.
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- Der Befund, er sei nach der Verfolgung vor Erschöpfung ertrunken, wird jetzt der Obduktion zugeschrieben.
- Berichtigt: Er geriet mit einem Vorgesetzten in Streit, nicht mit „seinem“ Vorgesetzten.
- Einschränkungen wiederhergestellt: Er soll dem Mann die Schulterstücke abgerissen haben (nicht „offenbar“); dass er gut schwimmen konnte, mag ihn ermutigt haben (nicht „wahrscheinlich“).
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- Zusammenfassung berichtigt: Die Quellen sagen nicht, dass er 50 Minuten lang um Hilfe rief; seine Schreie waren verstummt, als er nach 50 Minuten weggetragen wurde.
- Die Aussage, er habe die Flucht bereits aufgegeben, wird jetzt als Folgerung aus dem Bericht des Grenzbrigade-Kommandeurs dargestellt („nach dieser Darstellung“); der Text hatte sie einem Bericht der Posten selbst zugeschrieben.
- Medium berichtigt: Die DDR-Sendung „Der schwarze Kanal“, die die Grenzposten verteidigte, lief im Fernsehen, nicht im Radio.
- Familie berichtigt: Er war das dritte von vier Kindern; der Text hatte gesagt, er sei mit zwei älteren Schwestern aufgewachsen.
- Die regelmäßigen Besuche der Familie vor dem Mauerbau sind jetzt wie im deutschen Original als Angabe gekennzeichnet („besucht haben sollen“).
- Gebäude berichtigt: In der Ruine war eine noch betriebene Tischlerei untergebracht, keine verlassene ehemalige Werkstatt; wie sie es fanden, wird jetzt seinem Freund Helmut K. zugeschrieben.
- Die Beschreibung durch Helmut K. steht jetzt so, wie er sie der West-Berliner Polizei gab, mit „aufrichtig“ statt „warmherzig“.
- Berichtigt: Die West-Berliner Polizisten auf den Leitern wagten nicht, hinüberzusteigen; der Text hatte gesagt, sie wollten es nicht.
- Berichtigt: Verurteilt wurden zwei der Schützen, nicht einfach „zwei Grenzsoldaten“.
- Die Erklärung seiner Schwester Ruth vor Gericht steht nicht mehr als übersetztes wörtliches Zitat; sie war seine jüngste Schwester und ließ durch ihren Anwalt erklären.
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- Beruf berichtigt: Diplom-Elektronikingenieur, nicht Elektroingenieur.
- Berichtigt: Das Paar sah für sich keine beruflichen Perspektiven in der DDR, nicht nur wenige.
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- Familie berichtigt: Er hatte fünf Geschwister; die „ältere Schwester“ steht nur in der englischen Fassung.
- Datum berichtigt: Am 16. April 1962 verurteilte ihn das Kreisgericht Freiberg; festgenommen wurde er davor.
- Einschränkung wiederhergestellt: Seit dem Sommer 1963 sollen die beiden ihre Flucht vorbereitet haben.
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- Willy Brandts Worte zu seinem Tod (die Schuld liege bei denen, die die Mauer errichteten) stehen jetzt wie im deutschen Original in indirekter Rede, nicht als wörtliches Zitat.
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- Revision berichtigt: Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nicht mehr auf 1994 datiert; im März 1994 erging das Urteil des Landgerichts Berlin im neuen Verfahren, an das die Sache zurückverwiesen worden war.
- Schule berichtigt: die Kinder- und Jugendsportschule des FC Dynamo Berlin, nicht „SC Dynamo“.
- Zeitangaben berichtigt: Er erfuhr Anfang 1989 von seiner Einberufung, und Mitte Januar entschlossen sich die beiden Freunde, die DDR zu verlassen; der Text hatte gesagt, er habe Mitte Januar von der Einberufung erfahren.
- Berichtigt, was die Freunde gehört hatten: Der Schießbefehl sei ausgesetzt, nicht aufgehoben.
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- Dienststellung berichtigt: Sein Beifahrer, der überlebte und den Volkspolizisten erschoss, war sein Zugführer, nicht sein Postenführer.
- Ergänzt, zu welchem Dienstgrad er posthum befördert wurde (Unteroffizier).
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- Berichtigt: Einem Polizeibericht zufolge muss er sich unter die Arbeiter gemischt haben; er hatte sich nicht als Arbeiter „verkleidet“.
- Berichtigt: Die Arbeiter waren empört, nicht „entsetzt“.
- Berichtigt: Der Gedenkstein wurde ein Jahr nach seinem Tod enthüllt, nicht „auf den Tag genau“ ein Jahr danach.
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- Berichtigt: Sie trug unter der Kleidung einen Schwimmgürtel, keine Schwimmweste.
- Fundtag berichtigt: 11. Juni 1962, Pfingstmontag, wie in der deutschen Biografie; der „11. Juli“ der englischen Fassung ist ein Übersetzungsfehler und wird nicht mehr als mögliches Datum genannt.
- Letzte Stellung berichtigt: Heimleiterin, nicht Leiterin einer „Sonderpflegeeinrichtung“.
- Berichtigt: Sie besuchte ihre Kinder in Potsdam mehrfach, nicht „oft“.
- Einschränkung wiederhergestellt: Im November 1953 soll sie vernommen worden sein.
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- Tageszeit ergänzt, nach der deutschen Biografie: Der Unfall geschah am Vormittag; die englische Fassung sagt Nachmittag.
- Berichtigt: Die Brommybrücke war im Krieg zerstört worden, nicht nur beschädigt.
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- Beschreibung berichtigt: Er war Sporttaucher, nicht ein „erfahrener“ Taucher.
- Berichtigt, was seine Verlobte vom West-Berliner Ufer aus sah: Angehörige des DDR-Zolls, die von einem Boot aus das Wasser absuchten und einen Körper herauszogen; trotz der schlechten Sicht hatte sie keinen Zweifel, dass er es war. Der Text hatte gesagt, DDR-„Beamte“ hätten einen Körper in ein Boot gehoben.
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- Aussagen seiner Schwester berichtigt: Ihre Annahme von 1990, er sei an der Massantebrücke erschossen worden, ist jetzt von ihrer Aussage bei der Befragung im Oktober 1991 unterschieden, und der Mann, der ihr dies mitteilte, wird als jemand beschrieben, der sich als Staatsanwalt ausgab.
- Ausgang berichtigt: Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein und folgte dem damaligen Obduktionsergebnis.
- Dauer der Verlobung berichtigt: ein gutes Jahr, nicht sechs Monate.
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- Fundtag seiner Kleidung ergänzt: der Abend des 28. Mai 1968, nach der deutschen Biografie (die englische Fassung nennt den 28. Juni).
- Gestrichen: dass er seiner Arbeit als Dreher „zugewiesen“ worden sei; das steht nicht im deutschen Original.
- Berichtigt: Seine Mutter arbeitete damals als Schwimmlehrerin in Ost-Berlin; sie war es nicht nur früher gewesen.
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- Sterbeort berichtigt: Einem Bericht der Ost-Berliner Stadtkommandantur zufolge starb er gegen 21 Uhr auf dem Weg ins Bezirkskrankenhaus Potsdam; der Text hatte nahegelegt, er sei im Krankenhaus gestorben.
- Berichtigt: Bei der Beerdigung durfte lediglich von einem Unglücksfall die Rede sein; der Text hatte gesagt, der Tod habe als Unfall bezeichnet werden müssen.
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- Entfernung berichtigt: Es waren etwa 500 Meter bis zum anderen Ufer.
- Einschränkung wiederhergestellt: Seine Schlüsselbeinverletzung dürfte ihn zunehmend behindert haben.
- Berichtigt: Seine Frau nahm an, er lebe noch und sei möglicherweise verhaftet worden, nicht „wahrscheinlich im Gefängnis“.
- Berichtigt: Ihr Sohn wurde an der Schule abgefangen und nach seinen Eltern befragt, nicht aus der Schule geholt.
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- Herkunft berichtigt: Nach der Scheidung der Eltern wuchs er bei der Mutter in Friedrichshain auf; wo er 1961 wohnte, sagt die deutsche Quelle nicht.
- Berichtigt: Seine Hoffnungen auf einen Passierschein und eine Fluchthilfegelegenheit zerschlugen sich; der Text hatte von einer Genehmigung und einem fehlenden Fluchtweg gesprochen.
- Zahl berichtigt: Zwei Grenzposten entdeckten ihn auf dem Dach.
- Berichtigt: Ost-Berlin protestierte mit Protestnoten an den westlichen Stadtkommandanten und den Senat, nicht mit einem einzelnen Brief.
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- Reaktion des Senats berichtigt: In einer ersten Reaktion, nicht „zum ersten Mal“, ließ er die vier Durchgänge zur Uferböschung zuschweißen und vor der Kaimauer einen Zaun aus Maschendraht ziehen, mit Warnschildern auf Deutsch und Türkisch.
- Zahl berichtigt: Er war das vierte Kind innerhalb von drei Jahren, nicht drei Monaten, das unweit der Oberbaumbrücke ertrank.
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- Gestrichen: „der dritte Flüchtling in drei Wochen“ aus der englischen Fassung seiner Biografie; das deutsche Original sagt „innerhalb von zwei Wochen“. Das Profil sagt jetzt, er sei kurz nacheinander der dritte an der Mauer erschossene Flüchtling gewesen.
- Berichtigt: Das Kreuz wurde ein halbes Jahr später durch ein Mahnmal ersetzt, nicht ein Jahr später.
- Die Gehwegplatte an der Stelle wird jetzt seiner Biografie zugeschrieben, mit der Inschrift im deutschen Wortlaut („Dem unbekannten Opfer der Schandmauer“, Singular).
- Schüsse berichtigt: Einer der Posten gab kurz hintereinander einen Warn- und einen Zielschuss ab.
- Ergänzt, wer ihn aufforderte herunterzukommen: Friedhofsbesucher und Grenzposten, Augenzeugenberichten zufolge.
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- Berichtigt, wer schoss: Ein einzelner Volkspolizist gab die Schüsse auf den Feuerbefehl seines Streifenführers ab, nicht „die Volkspolizei“ allgemein; Zusammenfassung und Schilderung der Schüsse wurden entsprechend geändert.
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- Wassertemperatur berichtigt: kaum mehr als zehn Grad.
- Richtung berichtigt: Die polnische Seite stellte der West-Berliner Polizei Mitte Januar 1968 seine Fingerabdrücke zur Verfügung, nicht umgekehrt.
- Wochentag berichtigt: Der 14. Oktober 1967 war ein Samstag, kein Sonntag.
- Beruf berichtigt: Binnenschifffahrt, nicht Güterverkehr.
- Zahl berichtigt: Der polnische Grenzoffizier berief sich auf einen ostdeutschen Kollegen, nicht auf mehrere.
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- Berichtigt: Seine Mutter berichtete später der West-Berliner Presse, nicht der Polizei, dass ein Mann, der ihren Sohn retten wollte, von Grenzsoldaten bedroht worden sei.
- Zeitangabe berichtigt: Er wurde etwa eine Stunde nach dem Unfall geborgen, nicht „fast“ eine Stunde.
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- Wie er auf die beiden Männer zuging und sie ansprach, wird jetzt wie im deutschen Original der späteren Aussage seines Postens zugeschrieben.
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- Zusammenfassung berichtigt: Er wurde im Hof der Strelitzer Straße 55 getroffen und starb auf dem Weg ins Krankenhaus, nicht im Hof.
- Zahl berichtigt: Die tödlichen Schüsse (Plural) kamen aus der Kalaschnikow eines anderen Grenzsoldaten.
- Partei berichtigt: Er wurde Kandidat der SED, nicht „der Kommunistischen Partei“.
- Späteres Verfahren berichtigt: Die private Strafanzeige vom Mai 1994 richtete sich gegen einen einzelnen Fluchthelfer; erst später wurde das Verfahren auf weitere ausgedehnt.
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- Gestrichen: dass die DDR-Behörden glaubten, sie habe überlebt; das steht nur in der englischen Fassung. Laut deutscher Biografie wurde ihre Flucht als gelungener „Grenzdurchbruch“ registriert, woraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde.
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- Herkunft berichtigt: Laut deutscher Biografie stammte er aus Stahnsdorf; dass er dort geboren wurde, steht dort nicht.
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- Klargestellt, nach dem Bericht des DDR-Grenzboots: West-Berliner Feuerwehrleute suchten die Spree vom westlichen Ufer aus mit langen Stangen ab und bargen ihn.
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- Zeitangabe berichtigt: Die Haustüren zum West-Berliner Gehweg wurden seit dem 18. August zugenagelt oder vermauert, nicht alle schon „bis zum 18. August“.
- Schilderung ihres Sprungs berichtigt: Sie sprang, bevor die West-Berliner Feuerwehr mit einem Sprungtuch zu Hilfe kommen konnte; der Text hatte gesagt, die Feuerwehrleute hätten sie nicht auffangen können.
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- Gericht berichtigt: die Jugendkammer des Landgerichts Berlin, nicht ein Jugendgericht.
- Familie berichtigt: Er war das dritte von sechs Kindern, nicht von fünf.
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- Berichtigt: Ost-Berliner Polizisten sollen die Arbeiter, die das Denkmal aufstellten, Zeitungsberichten zufolge beschimpft und mit Steinen beworfen haben.
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- Die Schüsse werden jetzt nach zwei gekennzeichneten Quellen geschildert: der eigenen Aussage des Schützen und den Ergebnissen der West-Berliner Polizei und Rechtsmedizin, wonach ihn zuerst ein Schuss in den Oberschenkel zu Boden brachte und er dann aus nächster Nähe getötet wurde.
- Berichtigt: Willy Brandt und Klaus Schütz suchten am selben Abend die Todesstelle auf West-Berliner Gebiet auf, nicht den Todesstreifen.
- Berichtigt: An der Trauerfeier nahmen viele Angehörige der West-Berliner Polizei teil.
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- Dienstgrad berichtigt: Sein Posten war Gefreiter, nicht Unteroffizier.
- Berichtigt: Am Ost-Berliner Ufer wurde für Abwasserleitungen ausgeschachtet, nicht am Kanal gebaut.
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- Richtung berichtigt: Am 5. Dezember 1962 fuhr er von Berlin nach Potsdam, nicht umgekehrt.
- Datum und Ort seiner früheren Festnahme ergänzt: 11. Oktober 1962 in Treptow.
- Berichtigt: Der See war in diesem kalten Winter in Ufernähe schon zugefroren.
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- Berichtigt: Die DDR-Berichte zeigen, dass die Grenzpolizei ihn in einen Hinterhalt lockte, nicht dass sie ihn „von hinten“ angriff; ihre Behauptung, er sei bewaffnet gewesen und habe zuerst geschossen, bleibt ihnen zugeschrieben.
- Berichtigt: Der Verdacht, die Berichte seien gefälscht, liegt nahe, lässt sich aber nicht beweisen; der Text hatte von „höchstwahrscheinlich“ gesprochen.
- Berichtigt: Er und sein Freund machten sich mit Bolzenschneider und Kombizange am Stacheldrahtzaun zu schaffen; dass sie ihn durchtrennt hätten, sagt die deutsche Quelle nicht.
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- Einschränkung wiederhergestellt: Im Sommer 1963 soll er sich mit Rainer Gneiser zusammengetan haben.
- Berichtigt: Die DDR-Seite nannte als Ursache das Versagen des Atemgeräts, nicht ein „fehlerhaftes“ Gerät.
- Sein Plan, nach Südafrika auszuwandern, wird jetzt dem Bericht seiner Schwester zugeschrieben; der Brieffreund war derjenige, der ausgewandert war.
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- Reichweite einer Stasi-Aussage berichtigt: Bei keiner ihrer Befragungen sei eine Straftat festgestellt worden; das bezog sich nicht auf sein ganzes Leben.
- Ergänzt: seine in den Stasi-Akten verzeichneten Verurteilungen von 1961 und 1965, jeweils auf Bewährung.
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How Many People Died at the Berlin Wall?
- Verheimlichte Todesfälle berichtigt: In mindestens elf Fällen wurde der Tod auch auf Nachfrage nicht bestätigt oder geleugnet; der Text hatte „weder bestätigt noch dementiert“ gesagt.
- Berichtigt: Peter Göring wurde durch einen Querschläger getötet, nicht durch eine „verirrte Kugel“.
- Tod von Wladimir Odinzow berichtigt: Volkspolizisten, die nach einem Deserteur suchten, hielten ihn für den Gesuchten; nach ihren eigenen Aussagen schoss einer von ihnen auf Befehl des anderen.
- Definition der Studie berichtigt: Todesfälle im Todesstreifen oder im Grenzgebiet, nicht „im Niemandsland“.
- Der sowjetische Soldat wird nicht mehr als jemand beschrieben, der „nicht fliehen wollte“; stattdessen steht die Formulierung der Studie: Es gibt keinen Hinweis darauf, dass er fliehen wollte.
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Who Were the First Victims of the Berlin Wall?
- Zeitangabe zur Bernauer Straße berichtigt: Seit dem 18. August wurden die Haustüren zum westlichen Gehweg zugenagelt oder vermauert; nicht alle waren „bis zum 18. August“ verschlossen.
- Sterbeort von Lothar Lehmann berichtigt: auf dem Weg ins Krankenhaus, nicht im Krankenhaus.
- Sprung von Ida Siekmann berichtigt: Sie sprang, bevor die West-Berliner Feuerwehr mit einem Sprungtuch zu Hilfe kommen konnte; der Text hatte gesagt, die Feuerwehrleute hätten sie nicht auffangen können.
- Ingo Krüger berichtigt: Sporttaucher, nicht „erfahrener Taucher“; was seine Verlobte sah und was die Grenzpolizei über die Bergung meldete, wird jetzt getrennt zugeschrieben.
- Die Umstände von Ingo Krügers Tod gelten jetzt als ungeklärt: Stasi-Untersuchungen sollen ein Versagen des Atemgeräts ergeben haben, Ermittlungen in den 1990er-Jahren einen Kälteschock.
- Roland Hoff berichtigt: Einem Polizeibericht zufolge muss er sich unter die Arbeiter gemischt haben, nicht „verkleidet“; sein Ruf, nicht zu schießen, steht jetzt sinngemäß statt als übersetztes Zitat.
- Tod von Dieter Wohlfahrt berichtigt: Die Schüsse werden dem Bericht seines Freundes zugeschrieben; die DDR-Behauptung, er sei bewaffnet gewesen und habe zuerst geschossen, das Bestreiten seiner Freunde und der Fälschungsverdacht werden genannt; er und sein Freund machten sich mit Bolzenschneider und Zange am Zaun zu schaffen, statt ihn „durchzuschneiden“; die Notwehr-Begründung von 1996 wird genannt.
- Schusswechsel bei der Flucht von Bernd Lünser berichtigt: Die West- und die Ost-Berliner Darstellung werden beide genannt; die 1990 eröffneten Ermittlungen konnten den Ablauf nicht klären.
- Gedenkorte für Günter Litfin berichtigt: Am Kapelle-Ufer steht ein Gedenkstein; der ehemalige Führungsstand der Grenztruppen wurde auf Initiative seines Bruders zur Gedenkstätte.
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Who Was the Last Person Killed at the Berlin Wall?
- Revision im Fall Chris Gueffroy berichtigt: Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil am 25. März 1993 auf; am 14. März 1994 erging das Urteil des Landgerichts Berlin im neuen Verfahren (Text und FAQ).
- Schule von Chris Gueffroy berichtigt: die Kinder- und Jugendsportschule von Dynamo Berlin; der Text hatte „SC Dynamo“ gesagt, die deutsche Quelle nennt den FC.
- Zeitangaben berichtigt: Chris Gueffroy erfuhr Anfang 1989 von seiner Einberufung; Mitte Januar entschlossen sich die Freunde zur Flucht.
- Berichtigt: Die Freunde hatten gehört, der Schießbefehl sei ausgesetzt, nicht aufgehoben.
- Schüsse auf Chris Gueffroy berichtigt: Zwei Postenpaare eröffneten nacheinander das Feuer, das erste, als die Freunde auf den letzten Zaun zuliefen, das zweite, als sie an ihm entlangliefen, um den Schüssen zu entkommen.
- Ingolf Diederichs berichtigt: Den Angehörigen sollte nur mitgeteilt werden, er sei durch einen Sturz aus dem fahrenden Zug gestorben; nahe der Bornholmer Straße trennten nur gut 20 Meter die Fahrgäste von West-Berlin.
- Winfried Freudenberg berichtigt: Elektronikingenieur, nicht Elektroingenieur; das Paar sah keine beruflichen Perspektiven in der DDR, nicht nur wenige.
- Einschränkung bei Lutz Schmidt wiederhergestellt: Als junger Radrennfahrer galt er in seinem Verein als großes Talent.
- Ende des Schießbefehls im April 1989 berichtigt: Der Artikel sagt nicht mehr, der Befehl sei infolge von Chris Gueffroys Tod „daraufhin aufgehoben“ worden; laut Bundesarchiv erging die Anweisung, ihn nicht mehr anzuwenden, mündlich und wurde am 2. April an den stellvertretenden Verteidigungsminister weitergegeben; eine Stasi-Notiz hält fest, dass die Grenzeinheiten ab dem Abend des 3. April unterrichtet wurden.
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The Children Who Died at the Berlin Wall
- Darstellung der Todesfälle der fünf West-Berliner Jungen berichtigt: Die Umstände waren unterschiedlich, doch nach den Forschern spielte die Grenzsituation immer auch eine Rolle; sie wird nicht mehr als alleiniger Grund dargestellt (Beschreibung, Einleitung, Abschnittsbeginn und FAQ).
- Rettungschance für Andreas Senk berichtigt: Eine Aussicht, ihn lebend zu bergen, gab es höchstens in den ersten acht Minuten nach dem Sturz, und an dieser Stelle war sie besonders gering; der Text hatte gesagt, er hätte überleben können.
- Giuseppe Savoca berichtigt: Seine Mutter sprach mit der West-Berliner Presse, nicht mit der Polizei; er wurde etwa eine Stunde nach dem Unfall geborgen, nicht „fast“ eine Stunde.
- Reaktion des Senats nach dem Tod von Çetin Mert berichtigt: Er ließ die vier Durchgänge zur Böschung zuschweißen und einen Maschendrahtzaun ziehen, keinen Stacheldrahtzaun.
- Anfragen an der Oberbaumbrücke berichtigt: Sie sind jetzt nur für 1972 und 1975 belegt, nicht für jeden Fall.
- Ablauf beim Tod von Holger H. berichtigt: Seine Mutter versuchte vergeblich, ihn zu beruhigen, und hielt ihm in ihrer Panik den Mund zu.
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Border Soldiers Killed at the Berlin Wall: The Eight Guards
- Gericht im Fall Ulrich Steinhauer berichtigt: die Jugendkammer des Landgerichts Berlin.
- Familie von Ulrich Steinhauer berichtigt: das dritte von sechs Kindern, nicht von fünf.
- Wie Jörgen Schmidtchen auf die beiden Männer zuging und sie ansprach, wird jetzt der späteren Aussage seines Postens zugeschrieben.
- Willy Brandts Worte zum Tod von Peter Göring stehen jetzt wie im deutschen Original in indirekter Rede, ohne Anführungszeichen.
- Die Worte eines Flüchtlings zum Tod von Siegfried Widera stehen jetzt sinngemäß statt als übersetztes Zitat.
- Beifahrer von Rolf Henniger berichtigt: sein Zugführer, nicht sein Postenführer, der sich aus dem Wagen fallen ließ und den Volkspolizisten erschoss; Henniger wurde bei den posthum Beförderten ergänzt.
- Herkunft von Günter Seling berichtigt: Er stammte aus Stahnsdorf; dass er dort geboren wurde, sagt die deutsche Quelle nicht.
- Tod von Egon Schultz berichtigt: Ein anderer Grenzsoldat feuerte auf Anweisung eines Stasi-Offiziers in den dunklen Hof und traf ihn versehentlich; die tödlichen Schüsse kamen aus seiner Kalaschnikow (Text und FAQ).
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Was There a Shoot-to-Kill Order at the Berlin Wall?
- Berichtigt: Chris Gueffroys Freunde hatten gehört, der Schießbefehl sei ausgesetzt, nicht aufgehoben.
- Ausgangspunkt berichtigt: Politische Weisungen ab August 1961 verlangten, Fluchten notfalls mit der Schusswaffe zu verhindern; der Befehl des Verteidigungsministers vom Oktober 1961 galt den Grenzeinheiten der Armee (Einleitung und FAQ).
- Die Aussage, die Stasi sei über die Änderung im April 1989 nicht informiert worden, wird jetzt dem Historiker Hans-Hermann Hertle zugeschrieben; ergänzt ist eine Stasi-Notiz vom 12. April 1989, wonach der Zugführer der Passkontrolleinheit an der Chausseestraße am 5. April eingewiesen worden war.
- Wortlaut des Befehls Nr. 76/61 berichtigt: Personen, die offensichtlich versuchten, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen; Geltungsbereich Westgrenze und Küste.
- Grenzgesetz von 1982 berichtigt: Es erklärte solche Schüsse für gerechtfertigt (eine Erlaubnis), es verpflichtete nicht dazu (Einleitung und FAQ).
- Aussage des Bundesverfassungsgerichts ergänzt: der Ausschluss der Strafbarkeit „durch Rechtfertigungsgründe“.
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Berlin Wall Shooting Trials: Guards, Generals and the Politburo
- Revision im Fall Chris Gueffroy berichtigt: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil am 25. März 1993 auf (5 StR 418/92), nicht am 14. März 1994; an diesem Tag erging das Urteil im neuen Verfahren.
- Fall Walter Kittel berichtigt: Er wurde erschossen, nachdem die Posten ihn bereits gestellt hatten, nicht nachdem er sich ergeben hatte; der Fall zählt jetzt zu den 31 Neuruppiner Verfahren am Außenring, außerhalb der Berliner Zahlen (Text und FAQ).
- Fall Herbert Mende berichtigt: Nach 1990 brachte sein Vater die Ermittlungen in Gang; 1998 lehnte der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg eine Anklage ab, weil eine Verurteilung nicht wahrscheinlich sei.
- Fall Michael Kollender ergänzt: Ein weiterer Grenzsoldat war wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden; auch ihn sprach der Bundesgerichtshof in der Revision frei.
- Die übliche Strafhöhe für Schützen (sechs bis 24 Monate, in der Regel auf Bewährung) wird jetzt Hertles Überblick zugeschrieben, mit dem Hinweis, dass einige längere Strafen erhielten (Text und FAQ); Manfred Weylandt wurde in der Spree von einer Kugel getroffen und ertrank.
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Berlin Wall Victims Memorials: Where to Remember the Dead
- Barrierefreiheit der Außenausstellung an der Bernauer Straße berichtigt: nur bedingt barrierefrei, nicht „weitgehend“.
- Fenster des Gedenkens berichtigt: Es zeigt ein Foto nur, wo eines gefunden werden konnte (Einleitung, FAQ und Abschnitt).
- Die 29 Gedenkstelen berichtigt: Sie werden als 2011 von der Brandenburger Landesregierung angekündigtes Vorhaben beschrieben; die Zahl von mehr als 100 Gedenkorten aus dem Jahr 2009 steht jetzt in der Vergangenheit.
Gerichtsverfahren am deutschen Original geprüft
Jedes Profil, das ein Gerichts- oder Ermittlungsverfahren erwähnt (126 der 138 Profile), wurde mit der deutschen Biografie in der Chronik der Mauer einschließlich der Fußnoten verglichen, weil die englischen Fassungen der Biografien juristische Begriffe oft falsch übersetzen. 90 Profile wurden berichtigt (100 von 921 Zusammenfassungen und Textabsätzen; das Prüfprotokoll verzeichnet 124 einzelne Änderungen), und ein zweiter Prüfer kontrollierte jede Änderung am deutschen Text. Typische Fehler: zur Bewährung ausgesetzte Strafen, die als „in Bewährung umgewandelt“ beschrieben waren, von der Staatsanwaltschaft eingestellte Verfahren, die als „dismissed“ (abgewiesen) beschrieben waren, Strafanzeigen, die als Anklagen dargestellt waren, und die Landgerichte Berlin und Potsdam, die als „district courts“ bezeichnet waren. Die acht mit dieser Aktualisierung erstmals veröffentlichten Artikel sind neu und gelten nicht als berichtigt.
Änderungen in dieser Runde: 90 Profile, mit den Korrekturen im Einzelnen
Geänderte Profile: Michael Bittner, Willi Block, Peter Böhme, Dieter Brandes, Klaus Brueske, Christian Buttkus, Hermann Döbler, Friedhelm Ehrlich, Horst Einsiedel, Peter Fechter, Horst Frank, Lothar Fritz Freie, Christian Peter Friese, Klaus Garten, Manfred Gertzki, Peter Göring, Peter Grohganz, René Gross, Chris Gueffroy, Lutz Haberlandt, Herbert Halli, Axel Hannemann, Jörg Hartmann, Peter Hauptmann, Walter Hayn, Lothar Hennig, Wolfgang Hoffmann, Reinhold Huhn, Heinz Jercha, Marienetta Jirkowsky, Rolf-Dieter Kabelitz, Herbert Kiebler, Walter Kittel, Helmut Kliem, Klaus-Jürgen Kluge, Horst Körner, Michael Kollender, Peter Kreitlow, Siegfried Krug, Ulrich Krzemien, Karl-Heinz Kube, Werner Kühl, Erich Kühn, Czesław Jan Kukuczka, Horst Kullack, Horst Kutscher, Johannes Lange, Leo Lis, Günter Litfin, Bernd Lünser, Manfred Mäder, Peter Mädler, Willi Marzahn, Joachim Mehr, Herbert Mende, Heinz Müller, Dr. Johannes Muschol, Burkhard Niering, Horst Plischke, Werner Probst, Silvio Proksch, Otfried Reck, Max Sahmland, Lothar Schleusener, Heinz Schmidt, Lutz Schmidt, Michael Schmidt, Dorit Schmiel, Heinz Schöneberger, Egon Schultz, Paul Schultz, Eberhard Schulz, Klaus Schulze, Dietmar Schwietzer, Johannes Sprenger, Hans-Jürgen Starrost, Ulrich Steinhauer, Paul Stretz, Gerald Thiem, Hildegard Trabant, Unidentified fugitive, Anton Walzer, Elke Weckeiser, Dieter Weckeiser, Christel Wehage, Eckhard Wehage, Henri Weise, Manfred Weylandt, Siegfried Widera, Dieter Wohlfahrt, Hans-Joachim Wolf, Eduard Wroblewski
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- Strafen berichtigt: Die Jugendstrafen der beiden Schützen (je ein Jahr und drei Monate) und die beiden späteren Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Früheres Verfahren in West-Berlin berichtigt: Beim Kammergericht wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Freiheitsschutzgesetz gegen ihn eingeleitet; das Gericht hat ihn nicht angeklagt.
- Ergänzt, wessen vier ehemalige Offiziere und Grenzsoldaten 1993 angeklagt wurden: versuchter Totschlag.
- Prozessverlauf berichtigt: Der Hauptangeklagte wurde zunächst wegen versuchten Totschlags verurteilt und erst nach Revision der Staatsanwaltschaft und Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Totschlags zu drei Jahren Haft ohne Bewährung; der Bundesgerichtshof hat die Strafe nicht selbst verhängt.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren gegen den Grenzposten, der auf ihn schoss, wurde im August 1992 wegen Notwehr eingestellt; der englische Text sprach von „dismissed“.
- Ergebnis der Staatsanwaltschaft berichtigt: Peter Böhme habe sich des Totschlags, nicht des Mordes, an Jörgen Schmidtchen schuldig gemacht.
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- „Charges“ zu Strafanzeige berichtigt: Der West-Berliner Polizeipräsident zeigte unbekannte Angehörige des Grenzregiments 33 wegen des Verdachts des Totschlags an.
- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren wurde am 29. Mai 1996 eingestellt; der englische Text sprach von „dismissed“.
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- Strafe berichtigt: eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, nicht eine Bewährungszeit dieser Länge.
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- Strafe berichtigt: ein Jahr und sechs Monate wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, zur Bewährung ausgesetzt, nicht eine Bewährungszeit dieser Länge.
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- Früheres Ereignis berichtigt: Er hatte einer Jugendlichen, nicht einem jungen Mann, spontan zur Flucht nach West-Berlin verholfen.
- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Feststellung des Gerichts berichtigt: Der Schütze habe vorsätzlich gehandelt; der englische Text sprach von Vorbedacht („premeditation“).
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- Berichtigt, wer das Verfahren beendete: Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren Mitte Juni 1994 ein; ein Gericht war nicht beteiligt.
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- Strafen berichtigt: Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, nicht eine Bewährungszeit dieser Länge.
- Verfahren gegen den Kommandeur berichtigt: Es ging um Beihilfe zum Totschlag und wurde 2002 eingestellt; der englische Text sprach von „dismissed“.
- Rechtsbegriff berichtigt: Das im August 1997 wegen Verjährung beendete Verfahren wurde eingestellt; der englische Text sprach von „dismissed“.
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- Berichtigt: Im Juli 1990 erstatteten seine Schwestern Strafanzeige; der englische Text sprach von einer Schwester, die „Anklage erhob“.
- Die Freiheitsstrafen von 20 und 21 Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Strafen berichtigt: Bewährungsstrafen, nicht „probation sentences“.
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- Strafe des Schützen berichtigt: eine Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags, zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
- Verurteilung des Postenführers berichtigt: wegen Mittäterschaft, nicht wegen Beihilfe („complicity“).
- Die Länge der Bewährungsstrafe des Postenführers („ein Jahr und acht Monate“) wurde gestrichen: Die Angabe der deutschen Biografie („einem Jahr und 18 Monaten“) kann so nicht stimmen, und die Quellen widersprechen sich.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren wurde 1995 eingestellt; der englische Text sprach von „dismissed“.
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- Verurteilung berichtigt: Der Postenführer, der aus 300 Metern Entfernung geschossen hatte, wurde wegen versuchten Totschlags mit bedingtem Vorsatz verurteilt, nicht wegen Totschlags („second-degree manslaughter“), und nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr auf Bewährung.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren gegen den West-Berliner Polizisten, der den tödlichen Schuss abgegeben haben soll, wurde im Juli 1991 eingestellt.
- Verfahren von 1996 wegen der Schüsse auf den 14-jährigen Flüchtling berichtigt: Im Juni 1996 wurde Anklage gegen drei ehemalige Grenzsoldaten erhoben, der Prozess fand später statt; sie wurden freigesprochen, weil nicht festgestellt werden konnte, wer geschossen hatte.
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- Frühere Verurteilung berichtigt: Eine Woche später verurteilte ihn ein Militärgericht zu vier Monaten Freiheitsstrafe, die auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde; die Strafe wurde nicht „später in Bewährung umgewandelt“.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Die DDR-Militärstaatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren zwei Monate später ein; es wurde nicht nur ausgesetzt.
- Urteil von 2004 berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte den einen Schützen, der auf Manfred Mäder geschossen hatte, nicht „zwei Grenzsoldaten“, wegen Totschlags zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- „Charges“ zu Strafanzeige berichtigt: Im Januar 1990 erstattete seine Mutter Strafanzeige gegen Unbekannt.
- Berichtigt: 1991 wurde Anklage gegen vier ehemalige Grenzsoldaten erhoben; damit begann der erste von vielen solchen Prozessen.
- Strafe im zweiten Verfahren berichtigt: zwei Jahre, nun zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Urteil vom März 1996 berichtigt: Verurteilung wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung, nicht zu einer Bewährungszeit dieser Länge.
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- Strafe berichtigt: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, nicht eine einjährige Bewährungszeit.
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- Strafe berichtigt: Die zweijährige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Urteil von 1997 berichtigt: Das Landgericht Berlin verhängte gegen den ehemaligen Grenzsoldaten eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten, nicht eine Bewährungszeit dieser Länge.
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- „Charges“ zu Strafanzeige berichtigt: Die Witwe erstattete Anzeige gegen die DDR-Grenztruppen wegen fahrlässiger Tötung.
- Rechtsbegriff berichtigt: Die Verfahren wurden im Dezember 1996 eingestellt.
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- Berichtigt: Sein Bruder erstattete 1991 Anzeige; Anklage erhob er nicht.
- Strafe berichtigt: Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt; der englische Text sprach fälschlich von einer Umwandlung in Bewährung („commuted to probation“).
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- Urteil von 1996 berichtigt: Am 26. Juni 1996 verurteilte das Landgericht Potsdam den Schützen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren ein.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Strafe berichtigt: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung; der englische Text sprach fälschlich von einer Umwandlung in Bewährung („commuted to probation“).
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- Ausgang des Verfahrens berichtigt: Ein Gericht war nicht beteiligt; das Verfahren wurde ohne Anklageerhebung eingestellt, weil den Stasi-Mitarbeitern zugebilligt wurde, einen bewaffneten West-Berliner festnehmen zu wollen, der unerlaubt DDR-Gebiet betreten hatte, sodass die Schüsse nicht als Totschlag geahndet werden konnten.
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- Berichtigt: Gegen den DDR-Verteidigungsminister wurde Strafanzeige wegen Mordes erstattet, keine Anklage.
- Strafe berichtigt: eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.
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- Ausgang berichtigt: Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungsverfahren am 15. August 1994 ohne Anklageerhebung ein.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Potsdam, nicht ein „district court“.
- Strafen berichtigt: Bewährungsstrafen von 24 und 15 Monaten.
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- Strafe von 1964 berichtigt: neun Monate Gefängnis, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Urteil von 1997 berichtigt: Das Landgericht Potsdam verurteilte den Schützen wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag; er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Anklagevorwurf gegen zwei weitere Beteiligte berichtigt: Beihilfe zum Totschlag.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das 1992 eingeleitete Verfahren wurde 1994 eingestellt.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Strafen berichtigt: Gefängnisstrafen zwischen zehn und achtzehn Monaten, wie in der deutschen Biografie.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Strafe berichtigt: eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, nicht eine zweijährige Bewährungszeit.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
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- Berichtigt: Sein Vater wollte Anzeige gegen Unbekannt erstatten, keine Anklage erheben.
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- Urteil vom Mai 2000 berichtigt: Einer der beiden Schützen wurde wegen mittäterschaftlich begangenen Totschlags verurteilt und erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
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- Urteil von 1995 berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte die drei ehemaligen Grenzsoldaten zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von je einem Jahr auf Bewährung.
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- Frühere Verurteilung in Polen berichtigt: wegen angeblicher Unterschlagung, nicht wegen Betrugs.
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- Berichtigt: Sein Onkel erstattete Anzeige, keine Anklage.
- Datum berichtigt: Am 1. November 1995 erging das Urteil, nicht die Anklage; die beiden Schützen wurden wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu Jugendstrafen von je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
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- Gericht berichtigt: Die Klage wurde vom Stadtbezirksarbeitsgericht Treptow abgewiesen, nicht von einem allgemeinen Bezirksgericht.
- Strafe berichtigt: ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Strafe berichtigt: eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Ermittlungsverfahren wurde im April 1997 eingestellt.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Strafen berichtigt: Die Strafen von einem Jahr sowie einem Jahr und sechs Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt.
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- Ausgang des Prozesses berichtigt: Der einzige Angeklagte wurde freigesprochen; der Text sprach von mehreren Angeklagten.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Ermittlungsverfahren der DDR-Militärstaatsanwaltschaft wurde zwei Monate später eingestellt, nicht nur ausgesetzt.
- Urteil berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte den einen Schützen, nicht „die Männer“, wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- Urteil berichtigt: Das Landgericht Potsdam verurteilte beide zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren gegen die Grenzsoldaten wurde eingestellt.
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- Urteil von 1994 berichtigt: Das Landgericht Potsdam verurteilte den ehemaligen Unteroffizier zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren wurde im Herbst 1996 eingestellt.
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- Strafe berichtigt: eine zweijährige Jugendstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Späteres Verfahren berichtigt: Es handelte sich um ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und Begünstigung bzw. Strafvereitelung, zu dessen Beschuldigten hohe Stasi-Offiziere gehörten; es wurde 1998 eingestellt, Anklage war nicht erhoben worden.
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- Berichtigt: Seine Mutter stellte Strafantrag; eine Anklage war das nicht.
- Datum berichtigt: Im September 1997 stellte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ermittlungsverfahren ein; eröffnet wurde es früher.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte ihre Ermittlungen am 3. Mai 1995 ein.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Urteil berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte den Schützen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Urteil von 1997 berichtigt: Das Landgericht Berlin verhängte eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten.
- Verfahren wegen der falschen Sterbeurkunde berichtigt: Es wurde im August 1997 ohne Ergebnis eingestellt.
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- Frühere Delikte berichtigt: Unterschlagung, nicht Betrug.
- Berichtigt: Gegen die West-Berliner Polizisten am Tatort wurde Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt; angeklagt wurden sie nicht.
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- Urteil berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Grenzsoldaten zu je zwei Jahren, einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe, beide zur Bewährung ausgesetzt.
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- Verfahren wegen der verzögerten Hilfe berichtigt: Ermittlungen wegen Tötung durch Unterlassen wurden im März 1992 eingestellt; Anklage war nicht erhoben worden.
- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Die Freiheitsstrafen von 18 Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das West-Berliner Ermittlungsverfahren wegen Totschlags wurde 1967 eingestellt.
- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
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- Berichtigt: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Grenzsoldaten, der die tödlichen Schüsse abgab, ein, weil ihm Notwehr zugebilligt wurde und er auf Befehl geschossen habe; ein Gericht war nicht beteiligt.
- Späteres Verfahren gegen Fluchthelfer berichtigt: Es ging auf Strafanzeigen zurück, denen sich seine Mutter anschloss, und wurde im Sommer 1999 eingestellt; Anklage war nicht erhoben worden.
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- Urteil von 1995 berichtigt: Das Landgericht Berlin verhängte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Ermittlungsverfahren wurde im November 1996 eingestellt.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
- Gericht berichtigt: das Landgericht Potsdam, nicht ein „district court“.
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- Urteil berichtigt: Das Landgericht Potsdam verurteilte die drei anderen wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu Jugendstrafen von je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin.
- Ablauf berichtigt: Die Wahrheit über seinen Tod kam 1997 im Zuge der Ermittlungen gegen die Schützen ans Licht; das Landgericht Berlin verurteilte beide später wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu je neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- Verfahren gegen den Volkspolizisten berichtigt: Ermittlungen wegen versuchter Tötung wurden im Juni 1995 eingestellt; Anklage war nicht erhoben worden.
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- Rechtsbegriff berichtigt: Die Strafe wurde schließlich auf vier Jahre und neun Monate zur Bewährung herabgesetzt.
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- Urteil von 1997 berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte die Schützen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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- Urteil berichtigt: Das Landgericht Berlin verurteilte zwei der Schützen zu Jugendstrafen von je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
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- Die Strafe von einem Jahr und neun Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, nicht „in Bewährung umgewandelt“.
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- Ausgang berichtigt: Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss das Vorermittlungsverfahren 1995 ab, ohne den Fall aufklären zu können oder neue Erkenntnisse zu gewinnen.
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- Urteil vom August 1994 berichtigt: Das Landgericht Berlin verhängte anderthalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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Elke Weckeiser und Dieter Weckeiser
- Gericht berichtigt: das Landgericht Berlin, nicht ein „district court“.
- Strafe berichtigt: eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, nicht eine Bewährungszeit dieser Länge.
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Christel Wehage und Eckhard Wehage
- Frühere Strafe Eckhard Wehages berichtigt: acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den 15-Jährigen.
- Rechtsbegriff berichtigt: Das 1996 eingeleitete Verfahren wurde im Juni 1997 eingestellt.
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- Früheres Ereignis berichtigt: Statt eines Passes erhielt er eine Anzeige wegen des Verdachts der Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt; angeklagt wurde er nicht.
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- Ausgang berichtigt: 21 Jahre nach seinem Tod verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Grenzsoldaten wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu Jugendstrafen von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung; der Text hatte von einer Anklage gesprochen, ohne das Gericht oder die Verurteilung zu nennen, und die Strafen als „in Bewährung umgewandelte“ Haft bezeichnet.
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- Westdeutsches Verfahren gegen die Flüchtlinge berichtigt: Die Ermittlungen wurden im April 1969 eingestellt; Anklage war nicht erhoben worden.
- Begründung berichtigt: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie vorsätzlichen oder gemeinschaftlichen Totschlag begangen hatten; der Text sprach von Vorbedacht.
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- Ausgang berichtigt: Die Ermittlungen gegen die ehemaligen Grenzpolizisten, die ihn erschossen, wurden 1996 eingestellt, weil im Zweifel Notwehr anzunehmen sei; der Text sprach von einem einzelnen Grenzpolizisten.
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- Zweite Strafe berichtigt: Im September desselben Jahres verurteilte das Gericht den zweiten Angeklagten wegen Totschlags zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung, nicht zu anderthalb Jahren.
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- Gericht berichtigt: das Landgericht Potsdam, nicht ein „district court“.
- Strafen berichtigt: Bewährungsstrafen von 18 Monaten wegen Totschlags.